Informationen zum Transparenzregister

In letzter Zeit wurden vom Bundesanzeiger-Verlag an rheinland-pfälzische Sportvereine „Bescheide über die Jahresgebühr für die Führung des Transparenzregisters“ versendet. Der Bundesanzeiger-Verlag zieht im öffentlichen Auftrag diese Gebühren ein. Wie dieser Rechnung zu entnehmen ist, besteht für Vereine zwar keine Eintragungspflicht im Transparenzregister, da sich die wirtschaftlich Berechtigten (BGB Vertreter der Vereine) aus dem Vereinsregistereintrag ergeben – aber die Gebühren zur Führung des Vereinsregisters sind grundsätzlich dennoch zu entrichten. Der SBRP hat dies anlässlich seiner digitalen erweiterten Präsidiumssitzung thematisiert. Die Sachlage kommt für viele Vereine unverhofft und besonders der Tatbestand, dass keine rückwirkende Befreiungen möglich sind, grenzt an Abzocke, da die Bescheide erst in 2021 verschickt werden und rückwirkend eine Befreiung nicht möglich ist. Zur weiterführenden Information verweise ich auf denfolgenden Link zum Landessportbund Rheinland-Pfalz.

https://www.lsb-rlp.de/news/2021/infos-zum-transparenzregister